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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zstor Gmbh (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Zstor GmbH und dem Besteller, der  Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Zstor GmbH nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Bestellung stellt ein Angebot an die Zstor GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Zstor GmbH aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Innerhalb von 14 Tagen das bestellte Produkt an Sie versenden oder den Auftrag mit einer zweiten E-Mail (Auftragsbestätigung) bestätigen. Sollte der Kunde keine zustellbare e-Mail-Adresse besitzen, erfolgt die Auftragsbestätigung mit Zustellung der Ware. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Bei Ausverkauf der bestellten Ware wird der Besteller umgehend hierüber informiert. Wir übernehmen keine Liefergarantie. Die Zstor GmbH behält sich vor, Ersatzartikel gleicher Art und Güte zu liefern.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen geltend die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der zurzeit des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer, Liefer- und Versandkosten, sowie ohne sonstige Nebenleistungen (z.B. Schulung, Installation, gesondertes Zubehör oder Software Optionen usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Unsere Rechnungen sind mit Erhalt fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.

3. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden und bei Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen später als 3 Monate nach Vertragsschluss ist Zstor GmbH zur Preisanpassung berechtigt.

4. Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 § 4 Lieferung

1. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, soweit wir nicht im Einzelfall ausdrücklich einen Liefertermin zusichern, denn der Postlauf unterliegt nicht unserem Einfluss. Geraten wir im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Liefertermins in Lieferverzug und setzt uns der Kunde eine Nachfrist, beträgt diese mindestens 2 Wochen.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3. Der Zstor GmbH steht es ohne ausdrückliche Weisung des Bestellers frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Lieferung paketversandfähiger Ware erfolgt frei Bordsteinkante. Ist die Ware nicht paketversandfähig, erfolgt die Lieferung frei Versendungsstelle.

4. Die Preisgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben wird.

5. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollten, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Ist die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Liefertermin dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

§ 5 Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige

Werden Waren mit offensichtlichen, ohne sorgfältige Prüfung erkennbare Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Besteller dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte spätestens drei Wochen nach Erhalt der Ware der Zstor GmbH unter
Telefon: +49-2131-958132 mitzuteilen. Für die Besteller gilt der Prüfungsmaßstab des § 377 HGB.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch uns nicht zulässig.

2. Gegenüber dem Besteller behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages an die Zstor GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Die Zstor GmbH kann nach ihrer Wahl die Forderung auch selbst einziehen. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Zstor GmbH nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns beim Einzug der Forderung zu unterstützen.

§ 7 Gewährleistung

1. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Bestellers z.B. bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Zstor GmbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers, die der Ware beigefügt sind.

2. Für Datenverlust haften die Zstor GmbH nicht, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Zstor GmbH. Bei Einsendung von mangelhafter Ware hat der Besteller auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine Datensicherung vorzunehmen.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.  Dies gilt nicht, soweit durch Gesetz längere Fristen vorgeschrieben sind. Beides gilt ebenfalls nicht, sobald der Gewährleistungsanspruch auf Schadensersatz gerichtet ist und der Anspruch auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, durch die Zstor GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen, erstreckt sich somit nicht auf den betriebsgewöhnlichen Verschleiß bzw. die normale Abnutzung.

4. Sollte die Ware einen Mangel aufweisen, werden wir, bei Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorbehaltlich der fristgerechten Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Zstor GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

§ 8 Datenschutz

1. Der Käufer willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.

2. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail, Fax oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen per E-Mail eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu, sofern die Bestellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

 § 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB:

Beginn der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV , sowie vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV . Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Wideruf ist zu richten an:

Zstor GmbH
St.Georg Str.6 
41564 Kaarst

Fax: +49-(0)2131-3867649
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Widerufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

3. Ein Widerrufsrecht besteht nicht in den Folgende Fällen:

a) Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
b) Bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wordensind.
c) in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB

§ 10 Haftung

1. Für andere Schäden als Lebens-, Körper und Gesundheitsschäden haftet Zstor GmbH nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, durch die Zstor GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Die Zstor GmbH übernimmt keine Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Waren und für durch die bestellten Waren hervorgerufenen technischen oder elektronischen Fehler.

2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von Zstor GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Die Haftung ist begrenzt durch die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen können jederzeit auf Nachfrage eingesehen werden.

§ 11 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht

1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaarst als Geschäftssitz der Zstor GmbH für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben. Gleiches gilt gegenüber Bestellern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Bestellern, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz der Zstor GmbH.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

Office:

Zstor GmbH
Gutenbergstr. 18
D-41564 Kaarst

Telefon:+49-(0) 21 31/38 67 64 - 0
Fax:+49-(0) 21 31/38 67 64 - 9
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Firmensitz:

St. Georg Str. 6

D-41564 Kaarst


Geschäftsführender Gesellschafter: Helmut Kopel
Handelsregisternummer: HRB 15283

Ust,-ID: DE266777162

Zuständiges Amtsgericht Neuss

Zstor GmbH vom 19.10.2009

 

Zstor Office

Gutenbergstr. 18
41564 Kaarst
Deutschland

Kontaktieren Sie uns

+49-2131-3867640
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